Illustration der Auszeichnungssparten des TOP-Lokalversorger-Siegels: Strom & Gas, Wasser und Wärme.

EmpCo-Rich­t­­linie: Einord­nung der Auszeich­nung TOP-Lokal­­ver­­­sorger

TOP-Lokal­­ver­­­sorger infor­miert zur EU-Rich­t­­linie 2024/825 (EmpCo)

Mit dem Inkraft­treten der EU-Rich­t­­linie 2024/825 (EmpCo-Rich­t­­linie) und der Novel­lie­rung des UWG ergeben sich neue Anfor­de­rungen an Nach­hal­tig­keits­aus­sagen und Umwelt­kenn­zeich­nungen.

Die Auszeich­nung TOP-Lokal­­ver­­­sorger ist kein Nach­hal­tig­keits­siegel. Sie bewertet Energie- und Wasser­ver­sorger anhand eines ganz­heit­li­chen Krite­ri­en­ka­ta­logs, in den ökolo­gi­sche Aspekte als einer von mehreren Bewer­tungs­be­rei­chen einfließen. Nach­hal­tig­keits­be­zo­gene Krite­rien werden trans­pa­rent geprüft und bewertet, ohne dass die Auszeich­nung eine Aussage über die gene­relle Nach­hal­tig­keit eines Unter­neh­mens trifft.

TOP-Lokal­­ver­­­sorger verfolgt seit 2008 das Ziel, Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern eine verläss­liche Orien­tie­rung bei der Auswahl regio­naler Versor­gungs­un­ter­nehmen zu bieten. Das Prüf­ver­fahren wird konti­nu­ier­lich an aktu­elle regu­la­to­ri­sche Entwick­lungen ange­passt. Trans­pa­renz, Nach­voll­zieh­bar­keit und Verbrau­cher­ori­en­tie­rung stehen dabei im Mittel­punkt.

Weitere Infor­ma­tionen sind im Kommu­ni­ka­ti­ons­leit­faden zur EmpCo-Rich­t­­linie (PDF) verfügbar.

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