
EmpCo-Richtlinie: Einordnung der Auszeichnung TOP-Lokalversorger
TOP-Lokalversorger informiert zur EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo)
Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) und der Novellierung des UWG ergeben sich neue Anforderungen an Nachhaltigkeitsaussagen und Umweltkennzeichnungen.
Die Auszeichnung TOP-Lokalversorger ist kein Nachhaltigkeitssiegel. Sie bewertet Energie- und Wasserversorger anhand eines ganzheitlichen Kriterienkatalogs, in den ökologische Aspekte als einer von mehreren Bewertungsbereichen einfließen. Nachhaltigkeitsbezogene Kriterien werden transparent geprüft und bewertet, ohne dass die Auszeichnung eine Aussage über die generelle Nachhaltigkeit eines Unternehmens trifft.
TOP-Lokalversorger verfolgt seit 2008 das Ziel, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine verlässliche Orientierung bei der Auswahl regionaler Versorgungsunternehmen zu bieten. Das Prüfverfahren wird kontinuierlich an aktuelle regulatorische Entwicklungen angepasst. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verbraucherorientierung stehen dabei im Mittelpunkt.
Weitere Informationen sind im Kommunikationsleitfaden zur EmpCo-Richtlinie (PDF) verfügbar.